Unwetter, Sturm und Hagel sowie die kalten Wintermonate sind besondere Belastung für Ihr Dach. Frost kann aus kleinen Schäden größere Probleme verursachen. Durch Regen und Schnee nehmen die Dachpfannen in der Winterzeit besonders viel Feuchtigkeit auf und kleinste Haarrisse können sich zu größeren Schäden entwickeln. Das Rheindach-Team führt Reparaturen fachgerecht und zeitnah aus, um Sturm- und Hagelschäden schnellstens zu beseitigen.

Vor und nach der Winterzeit

Regelmäßige Wartung, kleine Reparaturen und Ausbesserungen tragen erheblich dazu bei, die Lebensdauer Ihres Daches zu verlängern. Hausbesitzer sollten daher in die Instandhaltung investieren, um hohen Folgekosten für eine mögliche Neueindeckung vorzubeugen. Die Zeit vor und nach den Wintermonaten ist hierfür besonders geeignet.

Werterhaltung und Sicherheit

Eine Begehung Ihres Daches in regelmäßigen Abständen, mit Sichtungsprüfung und erforderlichen Instandsetzungs-Arbeiten, wie beispielsweise das Auswechseln einzelner schadhafter Ziegel, die Beseitigung kleiner Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Abschlüssen, die Reinigung von Entwässerungsteilen und das Entfernen von gefährlichen Schmutzablagerungen, tragen auch entscheidend zur Werterhaltung Ihres Daches bei.

Viele Schäden im Dachbereich sind auf den ersten Blick und "von unten" betrachtet überhaupt nicht erkennbar. Ein oftmals stabiler Eindruck kann täuschen und sogar stetige Erschütterungen durch Schallwellen, wenn ein Haus z.B. an einer stark befahrenen Straße liegt, können zu Lockerungen der Werkstoffe und somit zu Undichtigkeiten führen.

Ob eine Überprüfung der Dachkonstruktion und Holzbalken auf Schädlings- und Fäulnisbefall oder das Auswechseln schadhafter Dachmaterialien - mit einem Wartungsvertrag von Rheindach lebt Ihr Dach länger!
Gerne informieren wir Sie persönlich, wann mögliche Wartungsarbeiten und eine Dachreparatur für Ihr Gebäude sinnvoll sind.

Sturmschäden - Jeder Hausbesitzer ist zur Wartung verpflichtet

Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nich vor Regressansprüchen. Diese Erfahrung musste ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadenersatzforderung seines Nachbarn wehrte. Bei einem Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden. Die Richter des Bundesgerichtshofs kamen zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe. Selbst Sturmstärken von 12 bis 13 Beaufort stellen heute keinen außergewöhnlichen Witterungseinfluß mehr da. Der Hausbesitzer wurde schadenersatzpflichtig. Mehr Information hierzu im >> Info-PDF (2,7MB)

Sturmschadenversicherung

Einige Versicherer fordern eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Daches, damit die Sturmschadenversicherung nicht erlischt!
Rheindach ist auch hierbei kompetenter Partner. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

100 TOP-DACHDECKER

Die Dachdenker

VELUX Premium-Partner

Rheindach Bedachungsgesellschaft mbH • 40724 Hilden • Mühlenbachweg 4 • Tel. 02103.88888 • mail@rheindach.de